(Diese Informationen habe ich Ihnen bereits übers Lernsax zukommen lassen)
Sehr geehrte Eltern,
wie ich es bereits angekündigt habe, sende ich Ihnen die Informationen, die ich vom Landesamt für Schule und Bildung gestern Abend (10.12.2020) bekommen habe.
Im Anhang befindet sich das Formular, welches vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, damit Ihnen ein Anspruch auf Notbetreuung bewilligt werden kann. Es ist wieder wie beim 1. Lockdown, dass dies nicht für alle Berufsgruppen gilt. Auf folgender Seite können Sie nachlesen, für wen die Notbetreuung überhaupt bewilligt werden kann.
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
(Ich habe Ihnen das auch im Anhang nochmals als pdf zusammengefasst.)
Allerdings ist dies nur ein Entwurf – das Kabinett beschließt heute darüber.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen und ob Sie einen Anspruch darauf haben und melden Sie mir Ihren Bedarf schnellstmöglich für die nächste Woche an.
Ergänzung: Das Formular zur Notbetreuung kann auch einen Tag später nachgereicht werden.
Folgende Informationen benötige ich:
1. Welche Tage ? (bzw. komplette Woche)
2. Von wann bis wann muss das Kind betreut werden?
3. Teilnahme Essen -ja/nein (Speiseplan liegt noch nicht vor)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!
Bezüglich der Lernzeit (2 Wochen) melde ich mich nochmals seperat bei Ihnen.
Danke
Anhang 1: Berufsgruppen, die Anspruch auf Notbetreuung haben.pdf
Anhang 2: Formular Notbetreuung.pdf
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Mit freundlichen Grüßen
Kathi Aurich
Schulleiterin der Heinrich-von-Kleist-Grundschule
